Die Auslegung des Mindestaußenluftstroms für Räume in Nichtwohngebäuden wird häufig kontrovers diskutiert. Mit welchen Außenluftströmen wird eine ausreichende Innenraumluftqualität erreicht? Bisher fehlen klare Vorgaben.
Eine durch die Heinz Trox-Stiftung geförderte Studie der Forschungsgesellschaft Heizung-Lüftung-Klimatechnik Stuttgart mbH kommt nun zu dem Schluss: 25 Kubikmeter pro Stunde pro Person stellen die untere Grenze der Mindestanforderung für emissionsarme Gebäude dar.
Bisher fehlen klare Vorgaben für die Regelung und Abnahme von Lüftungsanlagen – in Deutschland, aber auch in vielen anderen europäischen Ländern. Planende stehen bei der Auslegung der raumlufttechnischen Anlage vor der Herausforderung, den Zielkonflikt zwischen Raumluftqualität, Energiebedarf und thermischer Behaglichkeit lösen zu müssen.
Zielkonflikte bei der Auslegung einer Lüftungsanlage
Minimalanforderung: 25 Kubikmeter Luft von außen pro Stunde pro Person
Ziel der Studie war, ein möglichst einfaches Abnahmekriterium für die Belüftung von Nichtwohngebäuden zu definieren. Aus einer Literaturrecherche von empfohlenen und vorgeschriebenen Werten und Berechnungsverfahren in 22 europäischen Ländern leiten die Verfasser eine Mindestanforderung an den Außenluftzustrom her. Sie schlagen als vereinfachtes Kriterium eine Außenluftrate von 25 Kubikmeter pro Stunde pro Person für emissionsarmen Gebäuden vor. Das führt laut der Studie zwar nicht in allen Anwendungen zu der gleichen Luftqualität, hält diese aber immerhin im Bereich von ca. 1000 - 1200 ppm.
Die komplette Studie ist veröffentlicht bei der Heinz Trox Wissenschafts gGmbH https://www.htx-wissenschaft.de/Projekte/HTx0038-MinAI/
Studie vergleicht europaweite Vorgaben
Im Rahmen der Studie wurden Vorgaben in nationalen Verordnungen und Normen sowie wissenschaftlichen Veröffentlichungen aus 22 europäischen Ländern recherchiert. Die Ergebnisse wurden in Form von personen- bzw. flächenbezogenen Außenluftvolumenströmen und anhand von drei verschiedenen Typräumen (Einzelbüro, Klassenzimmer, Theatersaal) verglichen und bewertet. Diese repräsentieren charakteristische Nutzungsfälle im Hinblick auf die Belegungsdichte, Raumhöhe, Aktivitätsgrad und die hygienischen Anforderungen.
Vorgaben und Vorgehensweisen im Ländervergleich
(Ergebnisse der Literaturrecherche)
• In Deutschland planen Praktiker im Allgemeinen den Außenluftzustrom so, dass im jeweiligen Raum eine obere CO2-Konzentration im Bereich der Pettenkofer-Zahl von 1.000 ppm nicht überschritten wird.
• Die Normen und Richtlinien in den untersuchten Ländern unterscheiden sich bezüglich der CO2-Grenzwerte als Kriterium für die Innenraumluftqualität in Klassenzimmern, liegen aber alle im Bereich zwischen 900 und 1.300 ppm
• In Deutschland legt beispielsweise die DIN EN 16798-1 Zielgrößen für die CO2-Konzentration als Luftqualitätsindikator fest, gibt dabei aber keinen konkreten Mindestaußenluftstrom vor.
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